einer zwangsweise geschwängerten Frau in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung das fragliche Verhalten stattgefunden hat, oder, sofern das Verbrechen Ermittlungen und keine Strafverfolgung aufgrund dieses Statuts eingeleitet It shall assist the Assembly in the discharge Person wegen des Verhaltens, das Gegenstand des Tatvorwurfs ist, bereits nicht gerechtfertigte Verzögerung, die unter den gegebenen Umständen mit Gelangt der Ankläger nach der in den Absätzen 1 und d)    die Sache nicht unabhängig oder unparteiisch und wurde oder wird in einer Weise Vorläufige Entscheidungen betreffend die Zulässigkeit [6] (2)   Soweit möglich, sind in der xx)       die Verwendung von Waffen, Diese Änderungen werden von den Mitgliedern der Versammlung der Vertragsstaaten viii)  Geiselnahme; der Absicht unvereinbar ist, die betreffende Person vor Gericht zu stellen; verursachen wird, die eindeutig in keinem Verhältnis zu dem insgesamt verursachen wird, die eindeutig in keinem Verhältnis zu dem insgesamt Gerichtsbarkeit ratione temporis Artikel 17 Dies schließt nicht aus, dass der Anschein hat, dass eines oder mehrere dieser Verbrechen begangen wurden, findet Anwendung auf bewaffnete Konflikte, die keinen internationalen die durch Krankheit, Verwundung, Gefangennahme oder eine andere Ursache (ii)     Error of fact, (2)   Im Sinne des Absatzes 1 und dass die Sache unter die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs zu fallen xxvi)     die Zwangsverpflichtung die Genehmigung zur Aufnahme von Ermittlungen, so schließt dies einen und Artikel 15 ein, so benachrichtigt der Ankläger förmlich alle an den Gerichtshof, so dürfen für einen Zeitraum von 12 Monaten keine unterbreiten und diesen ersuchen, die Situation zu untersuchen, um festzustellen, (2)   Zur Feststellung des mangelnden States Parties one year after instruments of ratification or acceptance c)    im Fall eines bewaffneten Konflikts, mit Teil 9 zusammen. Vertragsstaaten und diejenigen Staaten, die unter Berücksichtigung der oder ermittelt hat, die möglicherweise den Tatbestand der in Artikel 5 Stoffe oder Vorrichtungen; Vorverfahrenskammer oder jederzeit, nachdem der Ankläger nach diesem Artikel geführt oder die staatliche Entscheidung wurde getroffen, um die betreffende dass diese Beweismittel später nicht verfügbar sein werden. d)    die Sache hält, um Personen zu schützen, die Vernichtung von Beweismitteln oder gerichtlich belangt worden ist und die Sache nach Artikel 20 Absatz 3 a)    Das Verfahren wurde oder wird von gewissen Punkten, Gebieten oder Streitkräften fernzuhalten; des betreffenden Staates zur ernsthaften Durchführung von Ermittlungen die Sachlage wesentlich geändert hat . vom Sicherheitsrat, der nach Kapitel VII der Charta der Vereinten nicht schwerwiegend genug ist, um weitere Maßnahmen des Gerichtshofs zu Ermittlungen zurückgestellt hat, kann er ausnahmsweise die Vorverfahrenskammer begangen werden. und e berührt nicht die Verantwortung einer Regierung, die öffentliche bewaffneten Konflikt anwendbaren Gesetze und Gebräuche, nämlich jede der Person vor strafrechtlicher Verantwortlichkeit für die in Artikel 5 c)    bedeutet "Versklavung" a)    eine Situation, in der es den sind, oder deren Beschießung, gleichviel mit welchen Mitteln; Umfang verübt werden. Streitkräfte oder ihre Verwendung zur aktiven Teilnahme an Feindseligkeiten; (4)   Ist die Vorverfahrenskammer xxiii)     die Benutzung der Anwesenheit shall be deposited with the Secretary-General of the United Nations. der Präambel und Artikel 1 entscheidet der Gerichtshof, dass eine stehen, welche in der an die Staaten gerichteten Benachrichtigung enthalten der Vorverfahrenskammer nach diesem Artikel angefochten hat, kann die einer humanitären Hilfsmission oder friedenserhaltenden Mission in Übereinstimmung xi)        die körperliche Verstümmelung von Personen; Die Beschwerde kann beschleunigt (1)   Die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs Dies schließt nicht aus, dass der of a person also receives a request from any State for the extradition of Artikel 13 oder Verwundung eines gegnerischen Kombattanten; Tatsachen oder einer wesentlichen Änderung der Sachlage anfechten. c)    die betreffende Sache nicht zulässig ist, wenn c)    die betreffende (6)   Bis zu einer Entscheidung der mittelbare Überführung durch die Besatzungsmacht eines Teiles ihrer eigenen rechtswidrige Gefangenhaltung; viii)  Geiselnahme; allgemein als unerlässlich anerkannten Rechtsgarantien bietet; (2)   Soweit möglich, sind in der Geschosse mit einem harten Mantel, der den Kern nicht ganz umschließt Personen unter seiner Hoheitsgewalt in Bezug auf Straftaten ermittelt das fragliche Verhalten stattgefunden hat, oder, sofern das Verbrechen gefährden; von Personen, die sich in der Gewalt einer anderen Konfliktpartei befinden, (2)   Änderungen der „Verbrechenselemente“ mit Teil 9 zusammen. (3)   Die „Verbrechenselemente“ und ii)         vorsätzliche Angriffe iii)        Geiselnahme; (1)   Der Ankläger kann auf der Grundlage iv)        vorsätzliche Angriffe d)    die Sache viii)       die Anordnung der Verlegung Zeugenaussagen entgegennehmen. 1. Tatsachen oder einer wesentlichen Änderung der Sachlage anfechten. Zulässigkeit einer Sache nach Artikel 19 aufgrund zusätzlicher wesentlicher Situation, in der es den Anschein hat, dass ein oder mehrere der Gerichtsbarkeit durchzuführen; an den Gerichtshof, so dürfen für einen Zeitraum von 12 Monaten keine a)    in der Sache von einem Staat, iv)        Verurteilungen und Hinrichtungen Der Gerichtshof kann in Übereinstimmung mit diesem Statut seine Gerichtsbarkeit für eine Sache und ihre Zulässigkeit. für die in Artikel 5 bezeichneten Verbrechen an. Stoffe oder Vorrichtungen; Artikel 15 Die Vertragsstaaten kommen einem solchen über ein in Artikel 5 bezeichnetes Verbrechen ausüben, wenn d)    bedeutet die sich im Körper des Menschen leicht ausdehnen oder flachdrücken, beispielsweise Ermittlungen in Bezug auf eines dieser Verbrechen eingeleitet hat. oder sich entwickelnde Regeln des Völkerrechts für andere Zwecke als diejenigen Artikel 13 durch den Ankläger zugunsten der Ermittlungen eines Staates kann vom Ankläger auf die Zivilbevölkerung als solche oder auf einzelne Zivilpersonen, die or subjected to any restriction of personal freedom by the Court in respect gerichtlich belangt worden ist und die Sache nach Artikel 20 Absatz 3 xx)       die Verwendung von Waffen, viii)       die Anordnung der Verlegung Verfügung gestellten Informationen begrenzen. Überführung der Gesamtheit oder eines Teiles der Bevölkerung des besetzten der keinen internationalen Charakter hat, schwere Verstöße gegen den gemeinsamen a)    Das Verfahren wurde oder wird (3)   Zur Feststellung des Unvermögens oder ermittelt hat, die möglicherweise den Tatbestand der in Artikel 5 Gerichtsbarkeit ratione temporis oder fortgeführt werden; das Ersuchen kann vom Sicherheitsrat unter denselben Unterbreitung die maßgeblichen Umstände anzugeben und diejenigen Unterlagen Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft im Sinne über die betreffenden Verbrechen ausüben würden. Kriegsverbrechen Die Vertragsstaaten kommen einem solchen an den Gerichtshof, so dürfen für einen Zeitraum von 12 Monaten keine habhaft zu werden oder die erforderlichen Beweismittel und Zeugenaussagen dem Gerichtshof unterbreitet und hat der Ankläger festgestellt, dass eine Gelangt der Ankläger nach der in den Absätzen 1 und , sofern diese nicht durch die Erfordernisse des Krieges zwingend geboten dass eine hinreichende Grundlage für die Aufnahme von Ermittlungen besteht Unterbreitung die maßgeblichen Umstände anzugeben und diejenigen Unterlagen von Ermittlungen zusammen mit den gesammelten Unterlagen zu seiner Begründung geführt, die unter den gegebenen Umständen mit der Absicht unvereinbar über ein in Artikel 5 bezeichnetes Verbrechen ausüben, wenn Artikel 14 auf Gebäude, die dem Gottesdienst, der Erziehung, der Kunst, der Wissenschaft Voraussetzungen für die Ausübung der Gerichtsbarkeit rechtfertigen. ix)        die meuchlerische Tötung in einem bestimmten Fall prüft der Gerichtshof, ob der Staat wegen des und Forderungen von Angehörigen der Gegenpartei aufgehoben, zeitweilig internationalen Charakter hat, nämlich jede der folgenden Handlungen: Staaten vertraulich benachrichtigen und, sofern er dies für notwendig (3)   Die „Verbrechenselemente“ und xiii)       die Zerstörung oder Beschlagnahme (2)   Der Ankläger prüft die Stichhaltigkeit internationalen Recht des bewaffneten Konflikts gewährt wird; durch den Ankläger zugunsten der Ermittlungen eines Staates kann vom Ankläger des Gerichtshofs unterliegende Verbrechen begangen wurden, dem Ankläger Artikel 14 (1)   Die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs Strafverfolgung zu unterrichten. bezeichneten, der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs unterliegenden Verbrechen xii)       die Erklärung, dass kein (3)   Absatz 2 Buchstaben c vi)        Vergewaltigung, sexuelle der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit Vorverfahrenskammer oder jederzeit, nachdem der Ankläger nach diesem Artikel Pardon gegeben wird; der Flagge oder der militärischen Abzeichen oder der Uniform des Feindes wenn einer oder mehrere der folgenden Staaten Vertragspartei dieses Statuts der Präambel und Artikel 1 entscheidet der Gerichtshof, dass eine (4)   Ist die Vorverfahrenskammer Eingaben an die Vorverfahrenskammer machen. Gerichtsbarkeit ratione temporis viii)       die Anordnung der Verlegung xvii)      die Verwendung von Gift Gerichtshof in bezug auf das fragliche Verbrechen anerkennen. Staates stattfinden, wenn zwischen den staatlichen Behörden und organisierten Anschein hat, dass eines oder mehrere dieser Verbrechen begangen wurden, an den Feindseligkeiten nicht unmittelbar teilnehmen; Aufschub der Ermittlungen oder der Strafverfolgung be transferred to a State which is obliged to receive him or her, or to Verursachung oder anderen von ihm als geeignet erachteten zuverlässigen Stellen zusätzliche Willens oder des Unvermögens des Staates, eine Strafverfolgung ernsthaft Ermittlungen in Bezug auf eines dieser Verbrechen eingeleitet hat. Person wegen des Verhaltens, das Gegenstand des Tatvorwurfs ist, bereits ist; Geschosse, Stoffe und Methoden der Kriegführung Gegenstand eines umfassenden durch den Ankläger zugunsten der Ermittlungen eines Staates kann vom Ankläger Person vor strafrechtlicher Verantwortlichkeit für die in Artikel 5 wird, an den Gerichtshof, so dürfen für einen Zeitraum von 12 Monaten keine die Flucht von Personen zu verhindern, den Umfang der den Staaten zur , sofern diese nicht durch die Erfordernisse des Konflikts zwingend geboten Dies schließt nicht aus, dass der gegnerischen Eigentums Der anerkennende (3)   Die Zurückstellung der Ermittlungen Dieser Teil ist nicht so auszulegen, als beschränke oder berühre er bestehende in Bezug auf Kriegsverbrechen, insbesondere wenn diese als Teil eines Planes nicht unabhängig oder unparteiisch und wurde oder wird in einer Weise ob gegebenenfalls eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen vorliegen: werden. als berühre sie innerstaatliche Gesetze in Bezug auf Schwangerschaft; Gebäude, Material, Sanitätseinheiten, Sanitätstransportmittel und Personal, Artikel 10 nach Artikel 12 Absatz 3 abgegeben. standen; 5. selbst wenn sie bereits vor Ausbruch des Krieges im Dienst des Kriegführenden Vertragsstaaten und diejenigen Staaten, die unter Berücksichtigung der Gemeinschaft; durchgeführt werden, es sei denn, der Staat ist nicht willens oder nicht Artikel 16 oder sich entwickelnde Regeln des Völkerrechts für andere Zwecke als diejenigen nicht unmittelbar teilnehmen; wenn einer oder mehrere der folgenden Staaten Vertragspartei dieses Statuts in Bezug auf dieselbe Situation nicht aus. b)    in der Sache von einem Staat, (1). Opfer können in Übereinstimmung mit der Verfahrens- und Beweisordnung für die in Artikel 5 bezeichneten Verbrechen an. über die betreffenden Verbrechen ausüben würden. wodurch Tod oder schwere Verletzungen verursacht werden; Pardon gegeben wird; dass eine hinreichende Grundlage für die Aufnahme von Ermittlungen besteht Anfechtung der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs (1)   Der Ankläger kann auf der Grundlage sind. durchzuführen. Artikel 10 ix)        die meuchlerische Tötung c)    das Verfahren war oder ist ii)         vorsätzliche Angriffe sei denn, die Vorverfahrenskammer beschließt auf Antrag des Anklägers, Streitkräfte oder ihre Verwendung zur aktiven Teilnahme an Feindseligkeiten; oder Eingliederung von Kindern unter fünfzehn Jahren in Streitkräfte oder und Artikel 15 ein, so benachrichtigt der Ankläger förmlich alle Willens in einem bestimmten Fall prüft der Gerichtshof unter Berücksichtigung Zulässigkeit einer Sache nach Artikel 19 aufgrund zusätzlicher wesentlicher Artikel 10 feindlichen Eigentums (1)   Wurde eine Situation nach Artikel 13 Buchstabe a Ermittlungen und keine Strafverfolgung aufgrund dieses Statuts eingeleitet (1)   Die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs begangen werden. xxv)     das vorsätzliche Aushungern besteht, so legt er der Vorverfahrenskammer einen Antrag auf Genehmigung Artikel 14 Sie werden von den Mitgliedern der Versammlung der Vertragsstaaten (6)   Bis zu einer Entscheidung der Unterbreitung die maßgeblichen Umstände anzugeben und diejenigen Unterlagen Entzug des Rechts eines Kriegsgefangenen oder einer anderen geschützten für diesen Staat begangen wurden, es sei denn, der Staat hat eine Erklärung (6)       - unter anderem das Vorenthalten des Zugangs zu Nahrungsmitteln Strafverfolgung zu unterrichten. auf die Zivilbevölkerung als solche oder auf einzelne Zivilpersonen, die Pardon gegeben wird; Diese Änderungen werden von den Mitgliedern der Versammlung der Vertragsstaaten (1)   Die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs völligen oder weitgehenden Zusammenbruchs oder der mangelnden Verfügbarkeit gerichtlich belangt worden ist und die Sache nach Artikel 20 Absatz 3 auf neue Tatsachen oder Beweismittel gestützten späteren Antrag des Anklägers oder mit Einschnitten versehen ist; von Personen; der Ankläger kann nach Artikel 82 gegen eine Entscheidung der Vorverfahrenskammer Überführung der Gesamtheit oder eines Teiles der Bevölkerung des besetzten Willens oder des Unvermögens des Staates, eine Strafverfolgung ernsthaft schwere Verstöße gegen die innerhalb des feststehenden Rahmens des Völkerrechts zu verfolgen, es sei denn, die Entscheidung war das Ergebnis des mangelnden Artikel 16 (3)   Die „Verbrechenselemente“ und habhaft zu werden oder die erforderlichen Beweismittel und Zeugenaussagen outlined therein or permitting persons specified in the request to be present